Das besondere Rechtsgebiet für Spezialisten

Bauträgerrecht im Anwaltsbereich

Der Bauträgervertrag ist ein Kombinationsvertrag mit Elementen des Kaufvertrages, des Werkvertrages und gelegentlich des Geschäftsbesorgungsvertrages. Das Rechtsgebiet ist in besonderem Maße richterrechtlich geprägt. Einschlägige Erfahrungen, die Kenntnis der Rechtsprechung und das Verfolgen neuer Entwicklungen sind deshalb unerlässlich. Dies gilt etwa im Hinblick auf einen ordnungsgemäßen Beschrieb der zu erbringenden Leistungen, die Wirksamkeit von Änderungsvorbehalten, Abnahmeklausel, Haftungsbeschränkungen oder die Bedeutung von Exposés. Darüber hinaus sind vertiefte Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht erforderlich.

Wir beraten und begleiten Bauträger umfassend auch anwaltlich von Beginn an ab Projektidee und erbringen insbesondere folgende Leistungen:

  • Beratung bei der Gestaltung von Exposés,
  • Erstellung von Baubeschreibungen,
  • Abgleich der Leistungspflichten mit Aufteilungsplänen,
  • individuelle und projektbezogene Gestaltung von Teilungserklärungen/ Teilungsverträgen mit Gemeinschaftsordnungen,
  • Begleitung des Abverkaufs,
  • Durchsetzung von Zahlungsansprüchen und Ansprüchen auf Rückgabe von MaBV-Bürgschaften

Für Erwerber bzw. (werdende) Wohnungseigentümergemeinschaften erbringen wir folgende Leistungen:

  • Erstellung von Beschlussvorlagen, insbesondere Vergemeinschaftungs-beschluss
  • Vorbereitung von Mängelprozessen (Unterstützung privater Sachverständiger bei der Erstellung von Gutachten, Vorbereitung und Teilnahme von Eigentümerversammlungen, außergerichtliche Inanspruchnahme des Bauträgers)
  • Durchführung von Mängelprozessen
  • Prüfung von Bauträgerverträgen
  • Durchsetzung der Eigentumsumschreibung im Grundbuch
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen wegen Verzuges

Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung erfordert ein zielorientiertes Handeln und wirtschaftliches Denken. Gerade wegen der überlangen Verfahrensdauer Mängelprozessen, der mit Beweisaufnahmen verbundenen hohen Kosten und der Blockade von Mangelbeseitigungsmaßnahmen für längere Zeit, liegt es regelmäßig im Interesse aller Beteiligten, möglichst früh zu einer gütlichen Einigung zu gelangen.

Der Spezialist

Dr. Andreas Ott
Dr. Andreas OttRechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

FACHGEBIETE

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