Wir beraten umfassend zu allen Fragen des Grundstücksrechts
Grundstücksrecht im Anwaltsbereich
Wir erbringen insbesondere folgende Leistungen:
- Prüfung von Erwerbsverträgen
- Klärung der Grundbuchlage
- Beratung bei der Begründung beschränkter dinglicher Rechte (Grunddienstbarkeiten, beschränkte persönliche Dienstbarkeiten, Hypotheken, Grundschuld und Reallasten, Erbbaurechten)
- Prüfung oder anwaltliche Erstellung von Teilungserklärungen mit Gemeinschaftsordnung bzw. von Änderungen und Ergänzungen
Der Spezialist
FACHGEBIETE
- Notariat
- Bauträgerrecht
- Immobilienrecht
- Wohnungseigentumsrecht
- Bau- und Architektenrecht