Mehr als Streit um Gartenzwerge.

Nachbarrecht im Anwaltsbereich

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Erstellung von nachbarschaftlichen Vereinbarungen, insbesondere bei Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück mit Regelungen zu Beweissicherung, HDI-Unterfangungen und Einbringung von Ankern, schwierigen Gründungssituationen, Entschädigungen, Betretungs- und Benutzungsrechte, Sicherheitsleistungen etc.
  • Beratung bei Überbausituationen und sonstigen grenzrelevanten Themen
  • Beratung und Vertretung bei Vertiefungen und Gebäudeschäden infolge von Gebäudeabsenkungen oder -anhebungen
  • Dämmung von Grenzwänden, Benutzung von Nachbargrundstücken (Hammerschlags- und Leiterrecht)
  • Herbeiführung von Benutzungsregelung für Nachbargrundstücke (Geh-, Fahr- und Leitungsrechte)

Der Spezialist

Dr. Andreas Ott
Dr. Andreas OttRechtsanwalt und Notar
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht

FACHGEBIETE

  • Notariat
  • Bauträgerrecht
  • Immobilienrecht
  • Wohnungseigentumsrecht
  • Bau- und Architektenrecht