In guten Zeiten vorsorgen, in Krisenzeiten sturmfeste Regelungen treffen.

Familienrecht im Notariat

Ehe, Partnerschaft und Familie bringen viele Rechte und Pflichten mit sich. Das ist vielen Paaren nicht hinreichend bewusst oder tritt in guten Zeiten in den Hintergrund. Oft schaffen vorsorgende Regelungen Klarheit und helfen, Streit zu vermeiden. Aber auch in weniger guten Zeiten gibt es noch Möglichkeiten, durch notarielle Vereinbarungen für alle Beteiligten faire und praktisch umsetzbare Regelungen zu treffen.

Sprechen Sie uns für eine individuelle Beratung gerne an. Beachten Sie aber bitte, dass wir in unserer Eigenschaft als Notar keinen der Beteiligten einseitig beraten dürfen. Hierfür können Sie sich gerne an einen Anwalt Ihres Vertrauens wenden, mit dem wir natürlich gerne zusammenarbeiten.

Typische Vereinbarungen im Bereich von Ehe, Familie und Partnerschaft sind etwa folgende:

Ehevertrag

Die Ehegatten können Ihre auf die Ehe bezogenen Vermögensverhältnisse durch (vor oder nach der Heirat zu schließenden) Ehevertrag regeln. Hierzu gehören etwa der Güterstand (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft), Unterhaltsansprüche und der Versorgungsausgleich. Die Gestaltungsmöglichkeiten im Einzelnen sind vielfältig und bedürfen immer einer Berücksichtigung Ihrer individuellen Vermögens- und Lebenssituation und -planung.

Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

Wenn sich Wege trennen, muss dies nicht in einem Rosenkrieg enden. Eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung kann die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung schaffen und Aspekte wie Kindesunterhalt und Sorgerecht, die Verteilung von Hausrat und Vermögen, Zugewinnausgleichsansprüche sowie Unterhalt und Versorgungsausgleich regeln. Gerne besprechen wir mit Ihnen, was in Ihrem Fall zweckmäßig ist.

Partnerschaften ohne Trauschein

Nicht wenige Paare leben heute ohne Trauschein in einer „eheähnlichen“ Beziehung. Für solche Partnerschaften gelten die gesetzlichen Regelungen über die Ehe nicht. Gerade aus diesem Grunde kann es wichtig sein, bedeutende Aspekte des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu regeln. Das betrifft insbesondere größere gemeinsame Anschaffungen wie ein Auto oder eine Immobilie.

Die Notare

Dr. Ron Baer
Dr. Ron BaerRechtsanwalt und Notar
Dr. Andreas Ott
Dr. Andreas OttRechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht