Das Bauträgerrecht erfordert in der notariellen Gestaltung besondere Kenntnisse und Erfahrungen.

BAUTRÄGERRECHT

Bauträgerrecht im Notariat

Das Bauträgerrecht als Spezialmaterie erfordert in der notariellen Gestaltung besondere Kenntnisse und Erfahrungen. Hierzu zählt auch die kritische Betrachtung von Baubeschreibungen und die Fähigkeit, Aufteilungspläne (auch mit Blick auf die erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung) lesen zu können. Eine unsachgemäße Vertragsgestaltung kann zu erheblichen Risiken für Bauträger führen, insbesondere bei der Regelung von nicht MaBV-konformen Ratenzahlungsplänen, unwirksamen Abnahmeklauseln, Änderungsvorbehalten oder Haftungsbeschränkungsklauseln. Desgleichen gilt es wegen des erhöhten Haftungsrisikos die Nachzüglerproblematik bei sukzessiver Veräußerung von Wohnungseigentum im Blick zu behalten und darauf zu achten, dass Bauträgerverträge keine unterschiedlichen Leistungspflichten betreffend das Gemeinschaftseigentums zum Gegenstand haben. Unerlässlich ist zudem die Kenntnis der Rechtsprechung zur Veräußerung von Wohnungseigentum bei im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereits fertiggestellten Gebäuden und eine insoweit richtige Vertragsgestaltung.

Darüber hinaus bedarf es stets einer die Umstände des Einzelfalls abgestimmten Gestaltung von Teilungserklärungen/Teilungsverträgen mit Gemeinschaftsordnungen. Hierzu sind vertiefte Kenntnisse im Wohnungseigentumsrecht erforderlich. Insbesondere ist auf eine klare und eindeutige Regelung von Aus-, Auf- und Anbauklauseln, eine flexible Gestaltung bei der Begründung von Sondernutzungsrechten und die richtige Zuordnung von Räumen und Gebäudebestandteilen zu achten. Es verbietet sich jedwede Schubladenlösung.

Die Notare

Dr. Ron Baer
Dr. Ron BaerRechtsanwalt und Notar
Dr. Andreas Ott
Dr. Andreas OttRechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht