Wir beraten und gestalten als Notare in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.
Erbrecht im Notariat
Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:
- Testamente
- Erbverträge
- Regelungen zur „vorweggenommene Erbfolge“
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- Erbscheinsanträge
- Erbausschlagungen
Letztwillige Verfügungen und Vermögensnachfolge sind komplexe Themen, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht. Oft sind Wechselwirkungen mit dem Gesellschaftsrecht, Familienrecht oder Grundstücksrecht zu beachten. Auch steuerliche Erwägungen können eine Rolle spielen. Standardlösungen verbieten sich, ein individueller Zuschnitt ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die Lösung am Ende möglichst einfach sein sollte.
Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und setzen Ihre Wünsche rechtssicher um. Ein notarielles Testament ist unter dem Strich auch nicht teurer als ein privatschriftliches, da es später in der Regel einen Erbschein überflüssig macht.