Wir beraten und gestalten als Notare in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge.

Erbrecht im Notariat

Zu unseren Leistungen gehören insbesondere:

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Regelungen zur „vorweggenommene Erbfolge“
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • Erbscheinsanträge
  • Erbausschlagungen

Letztwillige Verfügungen und Vermögensnachfolge sind komplexe Themen, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in persönlicher Hinsicht. Oft sind Wechselwirkungen mit dem Gesellschaftsrecht, Familienrecht oder Grundstücksrecht zu beachten. Auch steuerliche Erwägungen können eine Rolle spielen. Standardlösungen verbieten sich, ein individueller Zuschnitt ist in jedem Fall erforderlich, auch wenn die Lösung am Ende möglichst einfach sein sollte.

Wir beraten Sie zu den Möglichkeiten und setzen Ihre Wünsche rechtssicher um. Ein notarielles Testament ist unter dem Strich auch nicht teurer als ein privatschriftliches, da es später in der Regel einen Erbschein überflüssig macht.

Die Notare

Dr. Ron Baer
Dr. Ron BaerRechtsanwalt und Notar
Dr. Andreas Ott
Dr. Andreas OttRechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und
Architektenrecht